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Rosenmontag

Liebe Kinder, liebe Eltern,

die Schulkonferenz unserer Schule, bestehend aus Eltern- und Lehrervertretern und Schulleitung, hat beschlossen, den beweglichen Ferientag am 15. Februar 2021 (Rosenmontag), auf Donnerstag, den 11. Februar 2020, vorzuverlegen. Das bedeutet, dass in der Woche vom 8. Februar nur bis einschließlich Mittwoch Distanzunterricht stattfindet und die bearbeiteten Aufgaben am Mittwochnachmittag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr in der Schule abgegeben werden sollen.
Donnerstag und Freitag sind dann bewegliche Ferientage ohne Aufgaben von der Schule. Die Notbetreuung findet an diesen beiden Tagen aber wie gewohnt statt.
Falls die Landesregierung beschließt, die Schulen am Montag, dem 15. Februar 2021, wieder für den Präsenzunterricht zu öffnen, sehen wir uns an diesem Tag "IN ECHT" wieder. Wir Lehreinnen und Lehrer freuen uns alle!

Fortsetzung des Distanzunterrichts bis zum 12. Februar 2021

Liebe Eltern,

die offizielle Mail des Schulministeriums NRW zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021 beinhaltet folgende Informationen, die die Grundschule betreffen:
Auszüge aus der Schulmail vom 28.01.2021, 10.09 Uhr:

.....Die genannten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert und innerhalb der Landesregierung beraten.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
............

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.

Im Prinzip bleibt es wie es ist.

Eine aktuelle Information möchte ich an dieser Stelle aber noch weitergeben:
Durch die Teilnahme am Distanzunterricht kommen die Kinder der Schulpflicht nach. Erkrankt ein Kind während dieser Zeit, ist es wie sonst von den Aufgaben befreit. Die Schule benötigt jedoch eine schriftliche Entschuldigung bzw. bei längerer Krankheit ein ärztliches Attest.
Erkrankungen mit Sars-Cov-2 sind bitte auch weiterhin unverzüglich in der Schule zu melden.

Liebe Kinder,

es liegt Schnee!!!- Ihr könnt Schneemänner bauen und Schlitten fahren! So gibt es zu Beginn dieses Jahres doch auch mal was Gutes. Ich freue mich für euch und hoffe, dass diese weiße Pracht noch ein paar Tage andauert, damit ihr sie ausgiebig nutzen könnt - aber bitte immer mit Abstand!
In der Schule ist es fast gespenstisch leise, nur manchmal kommt ein Erwachsener vorbei, um etwas zu erledigen, zu fragen oder zu reden. Lediglich an Freitagen und Montagen, wenn ihr eure Aufgaben bringt oder holt, ist es ein wenig lebendiger. Das ist dann immer eine kleine Freude!
Ich wünsche euch herzlich eine schöne Woche mit Schnee und Schlitten. Bleibt gesund und munter! Eure Schulleiterin

                  Schneemann

P.S.: Wenn ihr selbst einen Schneemann oder etwas anderes aus Schnee baut, könnt ihr gern ein Foto machen und es mir schicken. Ich sammle die Fotos dann und hänge sie in der Schule aus oder stelle sie auf die Homepage bei Projekte/Klassenneuheiten ein. Viel Spaß!

Wochenpläne

Liebe Kinder, liebe Eltern,

die Wochenpläne werden von den Lehrerinnen und dem Lehrer wöchentlich nachgesehen.
Das Kollegium hat sich auf folgende Regelung geeinigt:
- Jeden Freitag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr nimmt die entsprechende Klassenlehrerin/der entsprechende Klassenlehrer die bearbeiteten Aufgaben in der Schule entgegen, am Montag darauf geben sie die Materialien zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr korrigiert zurück.
- Um die Übergabe zu entzerren, gibt es diese Übergabe-Stationen:
  Klasse 1 an der Feuerleiter hinter dem Schulgebäude,
  Klasse 2 an der Außentür des Klassenraumes,
  Klasse 3a an der Schultür (Bitte vorher an das Fenster klopfen),
  Klasse 3b durch das Fenster zum Schulhof,
  Klasse 4a am Container hinter dem Schulgebäude,
  Klasse 4b durch die Außentür des Klassenraumes.
- Die Übermittlung der jeweils neuen Wochenpläne erfolgt wie bisher über die eingespielten Kanäle am Sonntagabend.


Die Ausgabe der Zeugnisse für die dritten und vierten Schuljahre sowie die Ausgabe der Lern- und Förderempfehlungen bzw. der Förderpläne für die ersten und zweiten Schuljahre erfolgt am Freitag, dem 29. Januar 2021, zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr wie oben beschrieben.

Corona aktuell

Liebe Eltern,

für das neue Jahr wünscht das Kollegium Ihnen und Ihren Familien trotz der aktuellen Lage oder gerade deshalb herzlichst alles Gute und vor allem Gesundheit!
Sie warten wahrscheinlich auf konkrete Informationen, wie es am Montag mit dem Unterricht weitergeht.
Hier finden Sie Auszüge aus der jüngsten Schulmail:

Auszüge aus der Schulmail „Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021“
vom 07.01.2021, 12.38 Uhr

Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr … ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

- Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.   

- Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. 

- Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte...... Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt. 

-  Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). 

- Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.


Aufgaben und Informationen erhalten Sie  über die bekannte Kanäle, sowie den Hinweis, wann Sie Unterrichtsmaterial in der Schule abholen bzw. erledigte Aufgaben abgeben können.

Die Kopie des folgenden Formulars können Sie als Anmeldung für die Betreuung Ihres Kindes zum Distanzunterricht nutzen.

 

Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts

Der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags-bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.

Hiermit erkläre ich, ☐

Name, Vorname: __________________________________________________________

Anschrift:             __________________________________________________________

Telefon:                 __________________________________________________________

E-Mail Adresse:   __________________________________________________________

dass mein Kind

Name, Vorname: __________________________________________________________

Geburtsdatum:   __________________________________________________________

Klasse:                   __________________________________________________________

während der Aussetzung des Präsenzunterrichts (11. Januar 2021-31.Januar 2021) an folgenden Tagen eine Betreuung benötigt:

Tage:                     ___________________________________________________________

Bitte tragen Sie hier die Tage/den Zeitraum der benötigten Betreuung ein (Montag-Freitag, am Wo-chenende findet keine Betreuung statt)

Uhrzeit:                 ___________________________________________________________

Eine Erklärung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.

Erklärung:

Wir erklären, dass wir die Betreuung unseres Kindes an den oben genannten Tagen benötigen.

Wir akzeptieren, dass trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt wird.

_____________________________________

Datum, Unterschrift

 

 

 

Streitschlichter

Am Ende eines jeden Schuljahres lassen sich interessierte Kinder aus den 3. Klassen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zu Streitschlichtern ausbilden.
In diesem Jahr wurde die Ausbildung wegen der Corona-Pandemie auf den Beginn des 4. Schuljahres verlegt.

Und das sind sie nun unsere Streitschlichter des Schuljahres 2020/2021:

Streitschlichter2020

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
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