Liebe Eltern,
für das neue Jahr wünscht das Kollegium Ihnen und Ihren Familien trotz der aktuellen Lage oder gerade deshalb herzlichst alles Gute und vor allem Gesundheit!
Sie warten wahrscheinlich auf konkrete Informationen, wie es am Montag mit dem Unterricht weitergeht.
Hier finden Sie Auszüge aus der jüngsten Schulmail:
Auszüge aus der Schulmail „Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021“
vom 07.01.2021, 12.38 Uhr
Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr … ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
- Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet.
- Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
- Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte...... Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
- Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
- Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Aufgaben und Informationen erhalten Sie über die bekannte Kanäle, sowie den Hinweis, wann Sie Unterrichtsmaterial in der Schule abholen bzw. erledigte Aufgaben abgeben können.
Die Kopie des folgenden Formulars können Sie als Anmeldung für die Betreuung Ihres Kindes zum Distanzunterricht nutzen.
Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts
Der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags-bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.
Hiermit erkläre ich, ☐
Name, Vorname: __________________________________________________________
Anschrift: __________________________________________________________
Telefon: __________________________________________________________
E-Mail Adresse: __________________________________________________________
dass mein Kind
Name, Vorname: __________________________________________________________
Geburtsdatum: __________________________________________________________
Klasse: __________________________________________________________
während der Aussetzung des Präsenzunterrichts (11. Januar 2021-31.Januar 2021) an folgenden Tagen eine Betreuung benötigt:
Tage: ___________________________________________________________
Bitte tragen Sie hier die Tage/den Zeitraum der benötigten Betreuung ein (Montag-Freitag, am Wo-chenende findet keine Betreuung statt)
Uhrzeit: ___________________________________________________________
Eine Erklärung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.
Erklärung:
Wir erklären, dass wir die Betreuung unseres Kindes an den oben genannten Tagen benötigen.
Wir akzeptieren, dass trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt wird.
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Datum, Unterschrift
Am Ende eines jeden Schuljahres lassen sich interessierte Kinder aus den 3. Klassen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zu Streitschlichtern ausbilden.
In diesem Jahr wurde die Ausbildung wegen der Corona-Pandemie auf den Beginn des 4. Schuljahres verlegt.
Und das sind sie nun unsere Streitschlichter des Schuljahres 2020/2021:
Heute, am 23. November 2020, teilte die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen offiziell mit, dass in diesem Jahr die Weihnachtsferien aus aktuellem Anlass verlängert werden.
Montag, der 21. Dezember, und Dienstag, der 22. Dezember 2020, sind unterrichtsfrei, so dass der Schulbetrieb einschließlich der Weihnachtsferien zweieinhalb Wochen ruht.
An beiden Tagen findet in der Schule eine Notbetreuung statt, soweit hierfür Bedarf besteht.
Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Eltern in der Schule oder unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.
Die Notbetreuung während der Unterrichtszeit wird von Lehrkräften geleistet. Auch im Nachmittagsbereich wird eine Notbetreuung angeboten.
Stellen Sie als Eltern die Anträge bitte frühzeitig, damit wir planen können. Vielen Dank!
Liebe Eltern der Klassen 4a und 4b,
die Informationsabende "Weiterführende Schulen" am Donnerstag, dem 5. November bzw. dem 12. November 2020, jeweils um 19.00 Uhr entfielen. Mitte November erhielten Sie vor den Elternsprechtagen die wichtigsten Informationen in Papierform über Ihre Kinder. Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Schulleitung jederzeit gern zur Verfügung.
Informationsmaterial der umliegenden Schulen erhalten ihre Kinder - so weit es vorhanden ist - in der Schule, ebenso wie die Bröschüre des Ministeriums "Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen - Information für Eltern".
Liebe Eltern,
die Einschulung Ihres Kindes findet am Donnerstag, dem 13. August 2020, ab 10.30 Uhr auf der Wiese hinter dem Schulgebäude statt. Bitte bedenken Sie, dass die Ludwig-von-Dringenberg-Straße wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Die Schule ist über die Wördehoffstraße erreichbar.
Auf dem gesamten Schulhof tragen bitte alle Personen eine Mund-Nasenbedeckung.
Pro Schulkind sind maximal 4 Begleitpersonen möglich. Auf der genannten Wiese finden Sie Standorte mit je 2 Stühlen vor, die den "Sammelpunkt" der einzelnen Familien darstellen. Wenn Sie dort angekommen sind und verweilen, können Sie die Mund-Nasenbedeckung abnehmen. Bitte füllen Sie die Anwesenheitsliste, die dort liegt, aus.
Die Feier beginnt mit einer kurzen ökumenischen Andacht. Die Klassen 4a und 4b haben Beiträge zur Begrüßung vorbereitet und die Schulleitung informiert Sie über Vereinbarungen und schulische Angebote.
Um kurz nach halb zwölf bringt die Klassenlehrerin Ihr Kind, nach einem etwa halbstündigen Aufenthalt im Klassenraum, zurück zu Ihrem Standort. Eltern und sonstige Personen dürfen die Schule in diesem Jahr leider nicht betreten, so dass keine Fotos im Klassenraum gemacht werden können. Absprachen mit den Betreuerinnen, der Klassenlehrerin oder der Schulleitung treffen Sie bitte auf dem Schulhof. Bei einem garantierten Abstand von 1,5 m können Sie bei diesen Gesprächen auf den Mund-Nasenschutz verzichten.
Euch, liebe Lernanfänger, und euren Familien wünschen alle Kinder, Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule noch ein paar schöne Tage bis zu eurer Einschulung.
Wir freuen uns sehr, wenn Ihr ab Donnerstag zu uns gehört.