Nutzungsvereinbarung der städtischen Grundschule
Bad Driburg/Dringenberg (digitale Hausordnung)
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsvereinbarung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige pädagogische Mitarbeiter der Grundschule Dringenberg.[1] Diese werden im Folgenden „Nutzer“ genannt. Alle Nutzer können die von der Schule bereitgestellte IT-Infrastruktur nutzen. Zur IT-Infrastruktur der Schule zählen neben dem pädagogischen WLAN-Netzwerk zwecks Zugriffs auf das Internet auch alle Bestandteile der IT-Ausstattung wie Hardware (z.B. Desktop-Computer, Monitore, mobile Endgeräte, Drucker, Beamer, Scanner, Dokumentenkameras, interaktive Boards) und Software (z.B. Betriebssysteme, Lernplattform, Anwendungsprogramme, Applikationen etc.) sowie Speicherbereiche in der Cloud (z.B. Schulmanager Online).
Sie gilt nur für das pädagogische Netz und nicht für das Verwaltungsnetz der Schule.
Die Nutzung der IT-Infrastruktur der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig; sie ist Bestandteil der Hausordnung.
2. Laufzeit
Dem Nutzer werden innerhalb seiner Schulzeit ein Benutzerkonto auf der Lernplattform Schulmanager Online zur Verfügung gestellt. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto der Lernplattform deaktiviert und gelöscht.
3. Umfang
Zum Umfang des von der Schule für die Nutzer kostenlos bereitgestellten Paketes gehören:
4. Datenschutz und Datensicherheit
IT-Infrastruktur und pädagogisches Netz
Die Schule sorgt gemeinsam mit dem Schulträger durch technische und organisatorische Maßnahmen (§32, DS-GVO) für den Schutz und die Sicherheit der in der IT-Infrastruktur verarbeiteten Dateien. Auf die in der Lernplattform Schulmanager Online verarbeiteten Daten haben die Schule und der Schulträger nur bedingt durch Konfigurationen Einfluss. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen Dritter werden durch Verträge zur Auftragsverarbeitung (§28, DS-GVO) in gesonderter Form zugesichert, weil sie als verarbeitende Stelle ebenso für den Schutz persönlicher Daten verantwortlich sind und dieses per Vertrag zusichern. Deshalb werden im Folgenden die TOM`s der Betreiber aufgezeigt.
4.1 Technisch-organisatorische Maßnahmen von Betreibern (TOM)
Lernplattform Schulmanager Online
1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Zutrittskontrolle
Die mit dem Hosting beauftragten Subunternehmer sind in Anhang 2 aufgeführt. Diese werden dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Zutrittskontrolle zu treffen.
2. Zugangskontrolle
- Nutzer können auf Schulmanager Online nur mit einer Kombination aus Benutzernamen/E-Mail-Adresse und Passwort zugreifen. Davon ausgenommen sind öffentliche Bereiche wie z.B. der Kalender.
- Es existiert eine Richtlinie für die Passwortkomplexität in Schulmanager Online, die softwareseitig implementiert ist.
- Der Zugriff auf den Anwendungsserver durch den Auftragnehmer per SSH ist durch ein Public-/Private Key-Verfahren geschützt.
- Mitarbeiterrechner, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die unter diesen Vertrag fallen, sind mit einer Antivirensoftware ausgestattet.
3. Zugriffskontrolle
- Die Zugriffsberechtigung für Produktivsysteme durch den Auftragnehmer ist auf einen kleinen Kreis von Mitarbeitern beschränkt.
4. Trennungskontrolle
- Produktiv-, Entwicklungs- und Testumgebungen sind voneinander isoliert.
- Datensätze verschiedener Kunden werden in der Datenbank durch eine Mandanten-ID voneinander unterschieden.
2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Weitergabekontrolle
- Die Datenübertragung zwischen Server und Client ist per SSL verschlüsselt.
- Ruft ein Nutzer die HTTP-Seite (ohne Verschlüsselung) auf, so wird er auf die HTTPS-Seite (mit Verschlüsselung) weitergeleitet.
- Der Zugriff auf den Anwendungsserver durch den Auftragnehmer erfolgt SSH-verschlüsselt sowie durch eine SSL-verschlüsselte Weboberfläche.
2. Eingabekontrolle
- Zu allen Datensätzen wird das Erstelldatum sowie das Datum der letzten Änderung gespeichert.
3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1. Verfügbarkeitskontrolle
- Off-site Backups werden regelmäßig automatisiert erstellt.
- Parallel laufen mehrere Instanzen des Anwendungsservers.
- Diese Instanzen werden, falls sie abstürzen, automatisch neu gestartet.
4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 ABS. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
Quelle: Vertrag für Auftragsverarbeitung gem. Art.28 DSGVO, Schulmanager Online (Anhang)
4.2 Eigenverantwortliche Maßnahmen zum persönlichen Datenschutz
Damit die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleistet werden kann, sind nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen von Seiten der Schule sowie der Betreiber notwendig, sondern auch ein eigenverantwortliches Handeln im Umgang mit digitalen Lernsystemen sowie Softwarelösungen.
Hierzu zählen folgende Schutzmaßnahmen:
Passwörter
- müssen sicher und dürfen nicht zu erraten sein. Sie müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen, worunter sich mindestens eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen,
Beispiel: %MegaBit04$
- sollten zumindest einmal im Schuljahr gewechselt werden.
- Das Passwort gilt es sofort zu ändern, sobald es die Vermutung gibt, dass Fremde Kenntnis vom Passwort bekommen haben.
Zugangsdaten
- Der Nutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum Schulmanager Benutzerkonto mit einem sicheren Passwort geheim zu halten. Falls ein Initialpasswort vergeben worden ist, ist dieses durch ein eigenes und sicheres Passwort zu ersetzen (vgl. 4.2 Passwort). Sie dürfen nicht an andere
Personen weitergegeben werden.
- Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Nutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. Die schulischen Administratoren können im Sekretariat der Schule erfragt werden.
- Sollte der Nutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Nutzerkonto zu verschaffen. Der Nutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.
- Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. mobilen Endgerät meldet sich der Nutzer vom Schulmanager Online ab (ausloggen). Nach Ende der Arbeitssitzung an einem privaten Endgerät sorgt der Nutzer durch Zugangssperre dafür, dass Unbefugte keinen Zugriff auf das Endgerät und somit keinen Zugriff auf das persönliche Benutzerkonto im Schulmanager Online Konto erhalten.
Personenbezogene Daten
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten wie dem eigenen Namen, den biographischen Daten, der eigenen Anschrift, sowie von Foto-, Video- und Audioaufnahmen und Abbildungen, auf welchen der Nutzer selbst zu sehen ist, gelten die Prinzipien der Datenminimierung und Datensparsamkeit.
Innerhalb der schulischen Infrastruktur der Schule können personenbezogene Daten genutzt und gespeichert werden, solange dieses sparsam erfolgt und Zwecken des Unterrichts sowie zur Erfüllung schulischer Aufgaben dient. Diese werden vom Betreiber des Schulmanagers Online unter datenschutzrechtlich konformen Gesichtspunkten verarbeitet. Sollte mit personenbezogenen Daten gearbeitet werden (z.B. Lebenslauf), müssen diese in Ordnerbereichen des Schulmanagers Online oder auf einem gesonderten Stick gespeichert werden.
5. Hinweise zum Urheberrecht
- Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule, der IT-Infrastruktur, der Lernplattform Schulmanager Online sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts in diesen Bereichen zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts.
- Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers oder im Rahmen des §60a UrhG veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht.
- Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren.
- Bei von der Schule über die Lernplattform Schulmanager Online zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Lernplattform zulässig. Nur, wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. Eingeschränkt ist dieses Urheberrecht nur durch den §60a UrhG, welches Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Materialien im unterrichtlichen Kontext gewährt. Hierbei sind die Mindestanforderungen des §60a UrhG zu beachten.
- Stoßen Nutzer auf der Lernplattform Schulmanager Online auf urheberrechtlich geschützte Materialien, die nicht durch den §60a UrhG abgedeckt sind, sind sie verpflichtet, dieses bei der Schulleitung anzuzeigen.
- Das Zitiergebot oder die Quellenangabe ist grundsätzlich bei jeder Materialverwendung einzuhalten.
6. Regeln im Umgang mit schulischer IT-Infrastruktur
Schulorientierte Nutzung
Die IT-Ausstattung darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als Nutzung zu schulischen Zwecken ist neben Arbeiten im Rahmen des Unterrichts sowie der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und Berufsorientierung sowie ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
Gerätenutzung
- Die Bedienung der von der Schule gestellten IT-Ausstattung (mobile Endgeräte; Laptops etc.) oder von privaten Geräten hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson zu erfolgen.
- Werden Geräte entgegen den Anweisungen genutzt, können geeignete erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die temporäre Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte.
- Die Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit in der Schule genutzten Geräten verpflichtet.
- Nach Beendigung der Nutzung müssen der Raum sowie die Rechnerarbeitsplätze ordnungsgemäß verlassen werden. Jede Nutzerin/Jeder Nutzer ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (abmelden, Rechner herunterfahren, Arbeitsplatz aufräumen und reinigen).
- Die Hygienemaßnahmen im Rahmen des Hygienekonzeptes während der Corona-Pandemie sind zwingend einzuhalten.
Beschädigung der Geräte
Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Geräten sind der Aufsichtsperson unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schaden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Kosten
Die schulische IT-Ausstattung steht den Nutzern kostenfrei zur Verfügung.
7. Unzulässige Handlungen
Allgemeine Nutzungsregeln
Nutzer sind verpflichtet bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und der Lernplattform Schulmanager Online geltendes Recht einzuhalten.
- Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz, die Lernplattform Schulmanager Online abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
- Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten.
- Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten sind unzulässig.
- Die E-Mail-Funktion von der Lernplattform Schulmanager online darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.
- Nutzer dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder selbstverpflichtend Vertragsverhältnisse eingehen. Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen des Weiteren keine für die Schule kostenpflichtigen Dienste im Internet in Anspruch genommen werden.
8. Zuwiderhandlungen
Im Falle von Verstößen gegen diese Nutzungsordnung behält sich die Schulleitung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Dringenberg/Bad Driburg das Recht vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Bereichen innerhalb des pädagogischen Netzes und des Schulmanagers Online zu sperren. Davon unberührt behält sich die Schulleitung weitere dienstrechtliche Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen vor.
9. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, sowie Lehrkräfte versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
10. Haftung der Schule
11. Schlussbestimmungen und Wirksamkeit
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung auch während eines Schuljahres ganz oder teilweise zu ändern. Über Änderungen werden die Nutzer durch Aushang und Mail an die schulische E-Mail-Adresse informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer das von der Schule gestellte System (pädagogisches Netz inkl. IT-Ausstattung, WLAN, sowie Lernplattform Schulmanager Online) nach Bekanntgabe der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nutzer betroffen, wird erneut die schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei Nutzerinnen und Nutzern eingeholt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DSGVO
Zur Nutzung unseres pädagogischen Netzes / der IT-Infrastruktur und der Lernplattform Schulmanager Online an der Grundschule Dringenberg ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Darüber möchten wir Sie im Folgenden informieren.
1. Datenverarbeitende Stellen
Angaben zur datenverarbeitenden Stelle |
|
Schule: |
Grundschule Dringenberg/Bad Driburg |
Schulleitung: |
Sabine Kabiersch-Diekmann |
Straße: |
Ludwig-von-Dringenberg-Straße 10 |
Postleitzahl und Ort: |
33014 Bad Driburg |
Telefon: |
05259/200 |
E-Mail-Adresse: |
|
Angaben zur Person des/der Datenschutzbeauftragten (Art. 37ff., DSGVO) |
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Stelle: |
Schulamt Kreis Höxter |
Datenschutzbeauftragte/r: |
Ingo Kortmann |
Straße: |
Moltkestraße 12 |
Postleitzahl und Ort: |
37671 Höxter |
Telefon: |
05233-8190 |
E-Mail-Adresse: |
|
2. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten der Benutzer der Lernplattform Schulmanager Online werden erhoben, um dem Benutzer die genannten Dienste zur Verfügung zu stellen, die Sicherheit dieser Dienste und der verarbeiteten Daten aller Benutzer zu gewährleisten und im Falle von missbräuchlicher Nutzung oder der Begehung von Straftaten die Verursacher zu ermitteln und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung von dem Schulmanager Online erfolgt auf der Grundlage von DSGVO Art. 6 lit. a (Einwilligung).
4. Kategorien betroffener Personen
Schulmanager Online
Lehrer und sonstige Mitarbeiter der Schule. Schülerinnen und Schüler sowie (ggf.) Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte.
5. Kategorien von Personen bezogenen Daten
IT-Infrastruktur und pädagogisches Netz
Anmeldeinformationen (Nutzerkennung, Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Passwort, Klasse, Kurse, Schuljahr, Schule), Nutzerinhalte (erzeugte Dateien und Inhalte, Versionen von Dateien), technische Daten (Datum, Zeit, Gerät, Traffic, IP-Nummern aufgesuchter Internetseiten und genutzter Dienste)
Schulmanager Online
Personenstammdaten, Kontaktdaten, Adressen, Daten zur Schullaufbahn, Zugehörigkeit zu Gruppen, Daten zum Schulbetrieb (z.B. Stunden- und Vertretungsplan, besuchter Unterricht), Login-Daten (Benutzername/E-Mail-Adresse, Passwort), Fehlzeiten (z.B. Krankmeldung, Beurlaubungen), Daten zum Verhalten und Maßnahmen (z.B. Klassenbucheinträge), Buchungsdaten (z.B. Elterngespräch, Videokonferenztermine), Leistungsdaten (z.B. Noten), Kommunikation (z.B. Chat-Verläufe, Nachrichten), Einwilligungen, Protokolldaten sowie jegliche weitere Art von personenbezogenen Daten der unter „Kategorie betroffener Personen“ genannten Personengruppen, die im Schulalltag anfallen bzw. die von der Schule oder einer Person, die der Schule Zugriff auf die Software gegeben hat, in Schulmanager Online eingegeben werden.
6. Kategorien von Empfängern
IT-Infrastruktur und pädagogisches Netz
Schulmanager Online
7. Löschfristen
Schulmanager Online
Zugangs- und Nutzungsdaten bleiben bestehen, solange der Nutzer berechtigtes Mitglied auf der Lernplattform Schulmanager Online ist. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden sämtliche Zugangsdaten, das Nutzerverzeichnis sowie erstellte Inhalte gelöscht. Bis dahin ist es für den Nutzer möglich, die Inhalte der persönlichen Lernbereiche über eigene Datenträger eigenverantwortlich zu sichern.
8. Recht auf Widerruf
Die erteilte Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Datenarten bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs sämtlicher Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Lernplattform Schulmanager Online werden die entsprechenden Zugangsdaten aus dem System gelöscht und der Zugang gesperrt.
9. Weitere Betroffenenrechte
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu.
10. Grundsatz der Freiwilligkeit
Achtung - diese Seiten verbleiben beim Nutzer, damit Sie jederzeit nachsehen können, wie die Nutzungsvereinbarungen lauten, in welche Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt wurde und wie man als Betroffener seine Rechte gegenüber der Schule als verantwortliche Stelle geltend machen kann.
Bitte reichen Sie die unten genannte „Ausfertigung für die Schule“ alsbald unterschrieben ein. Die andere Ausfertigung ist für den Verbleib bei Ihren Unterlagen bestimmt.
Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung und datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
Städtische Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bad Driburg
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Die Zugangsdaten zur Lernplattform Schulmanager Online werden nach Erteilen der Einwilligungen schriftlich mitgeteilt. Deshalb möchten wir hierzu Ihre Einwilligung einholen.
Sabine Kabiersch-Diekmann
(Schulleiterin)
(Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers)
Hiermit willige ich / willigen wir in die Nutzungsbedingungen des pädagogischen Netzes, der Lernplattform Schulmanager Online ein: BITTE ANKREUZEN!
□ JA □ NEIN Anerkennung der Nutzungsvereinbarung
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Ort/Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern bei der Nutzung von Schulmanager Online
Hiermit willige ich / willigen wir in die Verarbeitung personenbezogener Daten der oben genannten Person bei der Nutzung der Lernplattform Schulmanager Online entsprechend der Information gemäß Art. 13 der DS-VGO ein: BITTE ANKREUZEN!
□ JA □ NEIN kostenfreie Nutzung von Schulmanager Online
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
(Ort, Datum) (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
Ausfertigung für Ihre Unterlagen
Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung und datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
Städtische Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bad Driburg
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Die Zugangsdaten zur Lernplattform Schulmanager Online werden nach Erteilen der Einwilligungen schriftlich mitgeteilt. Deshalb möchten wir hierzu Ihre Einwilligung einholen.
Sabine Kabiersch-Diekmann
(Schulleiterin)
(Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers)
Hiermit willige ich / willigen wir in die Nutzungsbedingungen des pädagogischen Netzes, der Lernplattform Schulmanager Online ein: BITTE ANKREUZEN!
□ JA □ NEIN Anerkennung der Nutzungsvereinbarung
_____________________________________ _____________________________________
Ort/Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern bei der Nutzung von Schulmanager Online
Hiermit willige ich / willigen wir in die Verarbeitung personenbezogener Daten der oben genannten Person bei der Nutzung der Lernplattform Schulmanager Online entsprechend der Information gemäß Art. 13 der DS-VGO ein: BITTE ANKREUZEN!
□ JA □ NEIN kostenfreie Nutzung von Schulmanager Online
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
(Ort, Datum) (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
Ausfertigung für die Schule
[1] Die Nutzungsvereinbarung gilt auch für Eltern innerhalb der Lernplattform nur, wenn dort ein Benutzerkonto vorhanden ist.